Ambulante Nachsorge
Die ambulante Nachsorge ist ein Betreuungsangebot unserer Beratungsstelle des Immanuel Suchthilfeverbundes Guben.
Wann erfolgt eine Ambulante Nachsorge?
Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene stationäre Therapie. Nach der Zeit im geschützten
Rahmen der Therapie soll die Nachsorge ein Sprungbrett in den Alltag sein. Hier finden drogen-, alkohol-, glücksspiel-, oder medikamentenabhängige Frauen und Männer Unterstützung, um ein dauerhaft suchtmittelfreies Leben zu führen und sich wieder stabil in den Alltag zu integrieren.
Die in der stationären Therapie erreichten Ziele können somit unter Alltagsbedingungen stabilisiert und
gesichert werden. Die Betreuung dauert in der Regel 6 Monate und kann bei Bedarf auf 12 Monate verlängert werden.
Themen der Nachsorge
- Stabilisierung der Abstinenz
- Rückfallprophylaxe und Rückfallbearbeitung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Aufbau sozialer Kompetenzen
- Aufbau und Aktivierung eines förderlichen sozialen Netzwerkes
- Unterstützung bei der Integration und Reintegration in Familie und Berufsleben
- Aufbau sinnvoller Freizeitgestaltung
- Austausch der Betroffenen in der Gruppe
- Vermittlung in Selbsthilfegruppen
Termine
Die ambulante Nachsorge wird in der Beratungsstelle im Rahmen von wöchentlichen Gruppengesprächen und/oder Einzelgesprächen angeboten. Termine werden individuell vereinbart. Die Gruppen richten sich an Personen mit Alkohol-, Medikamenten- und /oder Drogenabhängigkeit. Abhängigkeit nichtstofflicher Süchte nach Absprache.
Unsere Sprechzeiten
Montag | 13.30 bis 16.30 Uhr |
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Dienstag | 10.00 bis 18.30 Uhr |
Donnerstag | 9.00 bis 12.30 Uhr |
Ansprechpartnerinnen
Doreen Lindner
Suchtberaterin
Doreen.Lindner@immanuelalbertinen.de
Marion Swietza
Dipl.-Sozialpädagogin, Zert. System Coach und Berater
marion.swietza@immanuelalbertinen.de
Kontakt
Immanuel Suchthilfeverbund Guben
Suchtberatung
Alte Poststraße 15
03172 Guben
T: 03561 5486 58 oder
T: 03561 68 67 65
F: 03561 68 67 69
Kosten
Kostenträger für die ambulante Suchtnachsorge ist in der Regel der entsprechende Kostenträger der Therapie: Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse.
Die Beantragung der Kostenübernahme veranlasst meistens der zuständige Therapeut in der Klinik.
Je nach Kostenträger werden bis zu 20 Gespräche im Zeitraum von 6 Monaten bewilligt. Eine Verlängerung
um weitere 6 Monate kann beantragt werden. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gern.
Laden Sie hier den Informationsflyer zur Ambulanten Suchtnachsorge als PDF herunter.